Pflegeberatung nach §37.3 Abs. 3 SGB XI
Eine Beratung, die Ihnen Ihre Pflegeansprüche transparent und greifbar macht
Die Pflegeberatung: Ihre Bedeutung und welche zentralen Aufgaben sie übernimmt
- Werden Sie von Angehörigen gepflegt und beziehen Pflegegeld? Dann ist die regelmäßige Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI gesetzlich vorgeschrieben. Diese Termine dienen dazu, die Qualität Ihrer häuslichen Pflege sicherzustellen und Sie bei der Organisation Ihres Pflegealltags fachlich zu unterstützen.
Unsere Hilfe bei Ihrem Beratungstermin
- Unsere Pflegeberatung ist kein kurzer Verwaltungstermin. Sie ist ein individuelles Gespräch, das darauf ausgerichtet ist, Ihre Pflegesituation umfassend einzuschätzen. Der Standardablauf beinhaltet: Überblick zur aktuellen Pflegesituation, Tipps für Alltag & passende Hilfsmittel, Begleitung bei Pflegeunterlagen & Zusatzleistungen, Hilfe bei Anträgen für Pflegehilfsmittel & Pflegebox, Planung für zukünftige Pflegeänderungen.
- Melden Sie sich bei uns für klare Orientierung, praktische Hilfe und persönliche Beratung.